Aufnahme in die Grundschule - Einschulungsjahrgang 2026/27
Alle Kinder, die im Sommer 2026 eingeschult werden, müssen bis zum 31.03.2025 an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet werden. Das gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden. Die Anmeldung zum Schuljahr 2026/27 gilt auch, wenn die Kinder eine andere Grundschule
(z.B. durch Umzug, Wegzug, etc.) oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen sollen.
Weitere Informationen erhalten sie unter: Allgemeine Information zur Schulanmeldung im SJ 2026/27
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich persönlich durch den/die Personensorgeberechtigte/n in der Schule. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin. Es erfolgt keine Schulanmeldung ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis.
Eine Anmeldung kann nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen.
Zur Schulanmeldung sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:
- Schüleraufnahmebogen (Schüleraufnahmebogen - (bitte ausdrucken)
- Belehrung Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutzgesetz - bitte ausdrucken)
- Info Verhalten bei Kopflausbefall & Unfallverhütung im Sportunterricht (Kopflausbefall/Unfallverhütung - bitte ausdrucken)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung oder Ausweiskopie mit Anschrift, dort wo das Kind wohnhaft ist
- Sorgerechtnachweis (keine Vaterschaftsanerkennung)
verheiratet = Eheurkunde
eheähnliche Gemeinschaft = Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht
alleinerziehend = Negativbescheinigung vom Jugendamt (kann beim JA telefonisch kostenfrei beantragt werden)
Vaterschaftsanerkennung ist kein Sorgerechtsnachweis! - Impfausweis (Nachweis Masernimpfschutz)
Lizenzen & Quellen
- allgemeine_informationen_sj_26_27.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - schueleraufnahmebogen_der_grundschule_buckau.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - infektionsschutzgesetz.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - formular_kopflausbefall_unfallverhuetung.pdf
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