Aufnahme in die Grundschule - Einschuljahrgang 2024/25

Alle Kinder, die im Sommer 2024 eingeschult werden, müssen bis zum 31.03.2023 an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet werden. Das gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren wurden. Die Anmeldung zum Schuljahr 2024/25 gilt auch, wenn die Kinder eine andere Grundschule (z.B. durch Umzug, Wegzug, etc.) oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen sollen.


Weitere Informationen erhalten sie unter: 

Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung Sj 24/25.pdf

 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich persönlich durch die Personensorgeberechtigten in der Schule. Eine Anmeldung kann nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin für die Schulanmeldung.


Zur Schulanmeldung sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:

•  Schüleraufnahmebogen (Schüleraufnahmebogen der Grundschule Buckau.pdf)

•  Belehrung Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutzgesetz.pdf)

•  Info Verhalten bei Kopflausbefall und Unfallverhütung im Sportunterricht (Kopflausbefall/Unfallverhütung.pdf)

•  Geburtsurkunde des Kindes

•  Meldebescheinigung

•  Sorgerechtnachweis (keine Vaterschaftsanerkennung)

–    verheiratet = Eheurkunde

–    eheähnliche Gemeinschaft = Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht

–    alleinerziehend = Negativbescheinigung vom Jugendamt (kann beim JA telefonisch kostenfrei beantragt werden)

• Impfausweis (Nachweis Masernimpfschutz)

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

N. Pillat

Schulsekretärin




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