Terminkette

bis 30.06.2024

  • Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
bis 30.06.2024 / 31.03.2023
  • Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Dazu ist ein formloser Antrag der Personensorgeberechtigten erforderlich. Dieser Antrag ist bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor der Einschulung in der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule zu stellen.
bis 31.01.2023
  • Bis zum 31.01. des Kalenderjahres vor der Einschulung veröffentlicht der Schulträger eine Aufforderung an die Personensorgeberechtigten zur Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder.
bis 31.03.2023
  • Die Anmeldung des Kindes ist jeweils bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor der Einschulung bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule vorzunehmen (unabhängig von geplanten Vorhaben, wie z.B. Umzug, Wegzug, Aufnahme Schulen in Freier Trägerschaft, etc.).
  • Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch im Original vorzulegen.
bis 31.03.2023
  • Bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor der Einschulung können Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Einzugsbereiches an die zuständige Grundschule stellen.
bis 15.04.2023
  • Bis zum 31.03. des Kalenderjahres vor der Einschulung kann durch die Personensorgeberechtigten ein Antrag auf Verschiebung der Einschulung gestellt werden. Das betrifft u.a. Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe erhalten, aber auch alle anderen Kinder. Dazu ist ein formloser und begründeter Antrag nötig. Die Personensorgeberechtigten werden in einem Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten der Schule informiert.
bis 15.07.2023
  • Bis zum 15.07. des Kalenderjahres vor der Einschulung muss die ärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder durch die Gesundheitsbehörde erfolgt sein.
bis November 2023
  • Einen Antrag zur Feststellung eines vermutlichen sonderpädagogischen Förderbedarfs und der daraus resultierenden möglichen Beschulung an einer Förderschule, können die Personensorgeberechtigten stellen. Vor Schuleintritt erfolgt die Antragstellung grundsätzlich nur durch die Eltern. Bitte nehmen Sie bis spätestens November des Kalenderjahres vor der Einschulung Kontakt mit der Schulleitung auf.
bis 15.11.2023
  • Bis zum 15.11. des Kalenderjahres vor der Einschulung erhalten die Personensorgeberechtigten Informationen zur Gestaltung der Übergangsphase.

 




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